
Ziel der Jugendförderung
Es ist unser Ziel, die Jugendlichen in der Musikalität und im Zusammenspiel zu fördern. Aber auch die Freude am Musizieren sowie die leichtere Integration in einem Verein sollen berücksichtigt werden. Die Musikgesellschaft Oberbüren stellt den jugendlichen Schülerinnen und Schülern dem Alter und den Fähigkeiten entsprechend folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
Grundausbildung:
Musikschule Oberbüren
In der Musikschule Oberbüren können die Grundlagen des musikalischen Spieles erlernt werden. Streich, Zupf, Schlag, oder Blasinstrumente ebenso Klavier, Keyboard, Akkordeon und vieles mehr bietet die Schule Oberbüren an.
Jugendensemble:
Musikschule Oberbüren / Musikgesellschaft Oberbüren
Im Jugendensemble wird das Zusammenspiel von gleichartigen aber auch von verschiedenen Instrumenten geübt. Die Musikalität, das Gehör, die Freude am Musizieren und der einfachere Übertritt in einen Verein oder ein Ensemble werden so ebenfalls gefördert. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler welche die Grundausbildung hinter sich haben, oder soweit Fortgeschritten sind, dass sie im Ensemble mitspielen können. Ob die nötigen Vorkenntnisse ausreichend sind oder nicht, entscheidet der Leiter des Ensembles. Bedingung für das Mitmachen ist das weitere Ausbilden beim zuständigen Musiklehrer oder der Musiklehrerin.
Weitere Möglichkeit:
Musikgesellschaft Oberbüren
Um den Übertritt in einen Verein zu vereinfachen, sowie um die Freude am musizieren zu fördern stellt die Musikgesellschaft Oberbüren folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Aspirantencorps:
Jugendliche haben die Möglichkeit bei der Musikgesellschaft mitzuwirken. Dies gilt für Konzerte und Auftritte aller Art, mit wenigen Ausnahmen.
Anforderungen:
Alle Proben und Spezialproben der Musikgesellschaft Oberbüren müssen bis zur Pause (ca. 21.15 Uhr) besucht werden.
An Konzerten und Auftritten des Vereins muss teilgenommen werden, mit wenigen Ausnahmen.
Der Dirigent sowie die Eltern müssen das Einverständnis geben.
Es muss weiterhin Unterricht beim zuständigen MusiklehrerIn genommen werden.
Aufnahme in die MGO
Über eine Aufnahme in den Verein wird an der Hauptversammlung der Musikgesellschaft Oberbüren entschieden.
Alle Rechte und Pflichten müssen gemäss Statuten übernommen werden.
Ob der oder die Jugendliche die nötigen Qualifikationen mitbringt, entscheidet der Dirigent. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis der Eltern vorliegen.
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